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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Beschlüsse des Rates, die nach den geltenden Bestimmungen im Wortlaut öffentlich bekannt zu machen sind, und sonstige öffentliche Bekanntmachungen werden durch Bereitstellung im Internet auf dieser Webseite der Stadt Bottrop vollzogen. 
Einzelheiten sind im § 29 der Hauptsatzung der Stadt Bottrop geregelt.

Der nachrichtliche Hinweis auf die Bereitstellung sowie die Internetadresse erfolgt im Stadtspiegel Bottrop.

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