2024/097 - Offenlegung gemäß § 13 (5) VermKatG NRW
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Öffentliche Bekanntmachung
der Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW) vom 01. März 2005 (Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2005, S. 174).
Gegenstand der Offenlegung:
- Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters:
o Gemäß dem „Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell (Geobasisdaten-Migrationserlass)“ vom 21. September 2022 wurden die Daten des ALKIS (= Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) im gesamten Amtsbezirk des Katasteramtes Bottrop vom alten Datenmodell (AAA-Anwendungsschema 6.0.1) in das neue Datenmodell (AAA-Anwendungsschema 7.1.2) migriert. Seit dem 22.11.2024 werden beim Katasteramt Bottrop diese ALKIS-Daten auch in einer entsprechend neuen Verfahrenslösung geführt.
- Umfangreiche Fortführungen des Liegenschaftskatasters bis zum 08.10.2024:
- Im gesamten Amtsbezirk des Katasteramtes Bottrop wurde das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS aufgrund folgender Anlässe fortgeführt:
- Eintragung und Löschung von Gebäuden
- Veränderung von Lagebezeichnungen
- Berichtigung von Zeichenfehlern
- Berichtigung von Flächenangaben
- Veränderung von Angaben der Bodenschätzung
- Änderung von Eigentümerangaben
Den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern sowie den Erbbauberechtigten wird Gelegenheit gegeben, die Ergebnisse der Neueinrichtung und der umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatasters in der Offenlegungsfrist vom 06. Januar 2025 bis einschließlich 05. Februar 2025 in den Diensträumen des Vermessungs- und Katasteramtes in 46236 Bottrop, Am Eickholtshof 24, Zimmer 110 während der Dienststunden
- montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- montags, dienstags, freitags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- donnerstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
einzusehen und sich über die Fortführung des Nachweises der sie betreffenden Grundstücke zu informieren. Dabei ist zu beachten, dass persönliche Vorsprachen nur nach einer individuellen Terminvereinbarung (unter 02041/70-3466 oder amt62.1bottropde) durchgeführt werden können.
Mit Ablauf der oben genannten Offenlegungsfrist gilt der Inhalt des Liegenschaftskatasters als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Inhalt der Neueinrichtung und die umfangreiche Fortführung des Liegenschaftskatasters können die Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erheben.
Mit Ablauf der Frist zur Klageerhebung wird der Inhalt des offengelegten Liegenschaftskatasters rechtswirksam und tritt an die Stelle des bisherigen Inhaltes des Liegenschaftskatasters.
Hinweis:
Sollten den Eigentümerinnen, Eigentümern oder Erbbauberechtigten bei Einsicht der Offenlegung Fehler oder Unrichtigkeiten auffallen, so werden diese gebeten, sich rechtzeitig innerhalb der Klagefristen an die erlassene Stelle zu wenden, damit Fehler von dort ohne aufwändiges Klageverfahren behoben werden können. Die oben aufgeführten Fristen bleiben hiervon unberührt.
Bottrop, den 02.12.2024
Der Oberbürgermeister
gez. Tischler