2025/002 - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
hier: „Teilfläche Kirchhellener Ring“
Gemarkung Kirchhellen, Flur 74, Flurstück 919
Eine Teilfläche der Straße „Kirchhellener Ring“ wird gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße, bei der die Belange des Verkehrs (Zubringerstraße) überwiegen (§ 3 Abs. 4 StrWG NRW) gewidmet.
Das betroffene Flurstück ist auf dem beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich.
Der Übersichtslageplan kann auch im Fachbereich Tiefbau (66/1), Verwaltungsgebäude Ramada by Wyndham Hotel, Paßstr. 6, 46236 Bottrop, Zimmer 2.19, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen) erhoben werden. Die Bekanntgabe gilt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage als bewirkt.
Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und entweder von der verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert ist oder von der verantwortenden Person signiert auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht wird. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV). Über das Internetportal des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (www.egvp.de) können weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen, Bearbeitungsvoraussetzungen und das Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs abgerufen werden.
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind gemäß § 55d VwGO als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt nach diesem Gesetz für vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht.
Hinweis:
Sollten Ihnen Fehler oder Unrichtigkeiten in der obigen Widmungsverfügung auffallen, so bitte ich Sie, sich rechtzeitig innerhalb der genannten Klagefrist an die erlassende Stelle zu wenden, damit Fehler von dort ohne aufwändiges Klageverfahren behoben werden können. Eine Fristverlängerung ist mit dieser Möglichkeit nicht verbunden.
Bottrop, 18.12.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
Gez.: Müller