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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Hansaviertel

Übergeordnetes Ziel ist die Belebung und Attraktivitätssteigerung des Einkaufsbereichs der Innenstadt, die Ansiedlung neuer Nutzungen sowie die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

Im Rahmen des "Integrierten Entwicklungskonzepts Stadtumbau West Innenstadt/InnovationCity“ wurden in den letzten Jahren bereits einige städtebauliche Maßnahmen umgesetzt, um das Stadtbild, den Aufenthalt und das Leben in der Innenstadt und den angrenzenden Gebieten zu verbessern.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll auch das sogenannte Hansaviertel rund um das ehemalige Karstadt-Gebäude und das Hansa Center auf Sanierungspotential überprüft werden.

Das bedeutet städtebauliche Sanierung

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verfolgen das Ziel, das baulich-historische Erbe zu bewahren, soweit es erhaltenswert ist, die Wohn- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Strukturwandel der gewerblichen Wirtschaft durch städtebauliche Maßnahmen zu unterstützen.

Voraussetzung für die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist das Vorliegen städtebaulicher Missstände in dem betreffenden Gebiet.

Es gibt grundsätzlich zwei Formen dieser Missstände:

  • Substanzschwächen liegen vor, wenn das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht (mehr) entspricht.
  • Funktionsschwächen liegen vor, wenn das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, erheblich beeinträchtigt ist.

Um diese Mängel zu beheben, gibt es sogenannte Ordnungs- und Baumaßnahmen. Diese werden in dem mehrjährigen Sanierungsverfahren von der Gemeinde oder den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern durchgeführt oder veranlasst.

Dazu zählen insbesondere:

  • Die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden.
  • Die Herstellung, Erweiterung oder Umgestaltung von Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Plätze, Wege oder Grünflächen).
  • Die nutzungsgerechte Aufbereitung von Flächen.

Vorbereitende Untersuchungen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass durch vorbereitende Untersuchungen die Notwendigkeit einer Sanierungsmaßnahme nachgewiesen wird. Mit Beschluss des Rats der Stadt Bottrop vom 25.06.2020 wurden diese Untersuchungen für das Hansaviertel durchgeführt. Deren Ziel ist es, die konkreten Mängel zu beschreiben, Maßnahmen zur Behebung zu benennen sowie den Zeit- und Kostenrahmen zu ermitteln.

Inhalte der vorbereitenden Untersuchungen sind:

  • Nachweis über städtebauliche Missstände im Gebiet (§ 136 Abs. 3 BauGB).
  • Begründung, dass die Sanierungsmaßnahme im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und zügig durchgeführt werden kann.
  • Vorschlag zur zweckmäßigen Abgrenzung des Sanierungsgebiets.
  • Formulierung der anzustrebenden allgemeinen Ziele der Sanierung.

Die Gemeinde klärt also im Laufe der vorbereitenden Untersuchungen, welche städtebaulichen Ziele mit der Sanierung erreicht werden sollen, mit welchen Auswirkungen Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Grundeigentümerschaft rechnen müssen und was die Sanierung ungefähr kosten wird.

Die Ergebnisse fließen in die Analyse des Untersuchungsgebiets sowie in die Ziel- und Maßnahmenkonzeption mit ein. Der Bericht der vorbereitenden Untersuchungen wurde im Frühjahr 2021 fertiggestellt und am 27.04.2021 vom Rat der Stadt beschlossen. 

Vorläufige Sanierungsziele

Auf der Grundlage der Analysen und Erkenntnisse ergeben sich unter anderem folgende Sanierungsziele:

  • Stabilisierung, Revitalisierung und Attraktivitätssteigerung der 1A-Handelslage in der Bottroper Innenstadt.
  • Integration neuer Nutzungskonzepte im Untersuchungsgebiet.
  • Stärkung der funktionalen und städtebaulichen Zusammenhänge.
  • Beseitigung von Leerständen in den Erdgeschossen und Obergeschossen.
  • Verbesserung der Gestaltung von Fassaden.
  • Modernisierung des Gebäudebestands.
  • Klimaschutz und Verminderung des CO2-Ausstoßes durch energetische Verbesserung der Bestandsbebauung.
  • Klimaanpassung durch konsequente Begrünung von Dächern und Fassaden, Integration eines Wasserspiels im öffentlichen Raum.
  • Stärkung der Wohnnutzung, Ausbau des Wohnraumangebots, Erhöhung der Wohnqualität in den Obergeschossen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadt Bottrop hat die Eigentümerschaft und alle anderen Betroffenen in die Entwicklung des Sanierungskonzepts eingebunden und gemeinsam mit ihnen nach guten Entwicklungswegen gesucht. Dafür mussten die aktuelle Nutzungssituation und der bauliche Zustand ihrer Liegenschaft übermittelt werden, aber auch ihre Vorstellungen für die Zukunft des Objektes.

Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen führte die vorbereitenden Untersuchungen durch und wertete in diesem Zusammenhang für die Stadt Bottrop die Befragung entsprechend den Anforderungen aus.

Durch die Mitwirkung der Eigentümerschaft am Verfahren können sie die Zukunft des Hansaviertels mitgestalten. Auch ihre ganz persönlichen Anforderungen können auf diese Weise umfassend berücksichtigt werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten leider keine Informationsveranstaltungen in Präsenz stattfinden. Dennoch wurden die Bürgerinnen und Bürger mehrfach aktiv in den Prozess miteingebunden. So fanden mehrere digitale Informationsabende statt, in deren Rahmen das Instrument der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, die verfolgten Ziele, die Ergebnisse aus der Befragung der Eigentümerschaft und anderen Betroffenen sowie der Rahmenplan und die geplanten Maßnahmen vorgestellt wurden. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Bedürfnisse und Anregungen zu äußern, die ausführlich behandelt wurden. 

Alle Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich über die interaktive Karte "Masterplan Innenstadt" (Öffnet in einem neuen Tab) ihre Ideen für den jeweiligen Bereich einzutragen.

Vorteile für Eigentümerschaft

Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet erhalten finanzielle Vorteile, wenn sie für Bau- und Planungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die erhöhte Abschreibung nach § 7h EStG in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle Modernisierungen, die im Einklang mit den Sanierungszielen stehen.

Die eigene Immobilie profitiert außerdem von den weiteren privaten Baumaßnahmen im Umfeld und der positiven Dynamik, die durch das Engagement der Stadt und dem gebündelten Interesse aller Beteiligten im Sanierungsgebiet entsteht.

Auch die Mieter und Mieterinnen sowie Nutzer und Nutzerinnen profitieren von der Umsetzung der Sanierungsziele, die zu verbesserten Wohn- und Arbeitsbedingungen führen sollen.

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