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KFZ-Zulassung

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten.

Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht.

Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen. 

Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung.  

Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle
Alle Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle sowie der Führerscheinstelle finden Sie unter der Überschrift „Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle“. Hierzu können Sie unter „Kontakt“ den Namen „Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle“ anklicken. Dort erhalten Sie Detailinformationen zu den angebotenen Dienstleistungen. Informationen zu den notwendigen Unterlagen bei Antragstellung erhalten Sie zusätzlich im Zuge einer Terminbuchung. 

Wunschkennzeichen
Sie haben die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug auszuwählen. Dies kann bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgen, oder Sie reservieren das Kennzeichen vorab online. Nutzen Sie hierzu den Link „Wunschkennzeichen“ am Ende dieser Seite Bei der Zulassung ist das reservierte direkt anzugeben. 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Kennzeichenschilder bei bestätigter Reservierung bereits vorab prägen zu lassen. Die Möglichkeit besteht hierzu direkt vor Ort bei den ansässigen Schildermachern. Ansonsten können Sie die Kennzeichenschilder im Zuge der Bearbeitung ihres Anliegens prägen lassen.

Wenn Sie kein Wunschkennzeichen auswählen möchten, erfolgt die Zuteilung eines Kennzeichens durch die Zulassungsstelle.

Grundsätzlich sind auf einem Kennzeichen nicht mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Zahlen) zulässig. Beachten Sie daher bei einem sogenannten E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge), einem H-Kennzeichen (Oldtimer) oder einem Saisonkennzeichen, dass das Kennzeichen maximal aus 7 Stellen bestehen darf z. B. BOT-AB12 oder BOT-A123. Die 8. Stelle wird durch den Zusatz „E“ für Elektro bzw. „H“ für historisch sowie den Zeitraum bei Saisonkennzeichen besetzt. 

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