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Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:

Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden soll, dann kann auf Antrag bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Dies empfiehlt sich vor allem bei einem Verkauf Ihres Fahrzeugs ins Ausland.

Die Gültigkeitsdauer wird dabei auf einen Monat befristet.

Antragstellung
Den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, so muss sich der Standort des Fahrzeugs bei Antragstellung im Stadtgebiet Bottrop befinden. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens.  

Für Personen mit festem Wohnsitz in Bottrop besteht die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen zu beauftragen. In allen anderen Fällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Bei Antragstellung ist das Fahrzeug zu Identifikationszwecken vorzuführen. Hierbei wird die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) vom Fahrzeug mit den vorgelegten Fahrzeugpapieren abgeglichen. Sollte das Fahrzeug innerhalb der letzten 4 Wochen bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation vorgeführt worden sein (TÜV, DEKRA, …), entfällt die Vorführung des Fahrzeugs bei Antragstellung. 

Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.

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