Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Internationaler Führerschein

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:

Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten.

Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht.

Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen. 

Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung. 

Der internationale Führerschein berechtigt in Verbindung mit dem nationalen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Da es sich beim internationalen Führerschein lediglich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich, beide Führerscheine mitzuführen. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der nationale Führerschein ausreichend, sofern es sich um einen EU-Kartenführerschein handelt. 

Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre ab Ausstellungsdatum. Es gibt Vertragsstaaten, in denen ein anderes Muster des internationalen Führerscheins verlangt wird, z. B. Thailand. Hier beträgt die Gültigkeit lediglich 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Daher ist bei Antragstellung anzugeben, für welches Land der internationale Führerschein benötigt wird. 

In der Regel sollten Automobilclubs oder Reisebüros ebenfalls Informationen vorliegen haben, für welches Reiseziel welcher internationale Führerschein erforderlich ist.

Antragstellung
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Der internationale Führerschein wird Ihnen direkt ausgestellt und ausgehändigt.

Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins müssen Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheins sein. Sollten Sie diesen noch nicht besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein gleichzeitig in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Bitte beachten Sie, dass der Kartenführerschein in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird und somit Lieferzeiten entstehen. Einzelheiten zum Führerscheinumtausch finden Sie in der entsprechenden Dienstleistung beschrieben. 

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Reservierung. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro im Rathaus erledigen wollen, ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Auch hierfür nutzen Sie den o. g. Link „Termin online buchen“.