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Ausländische Fahrerlaubnis (Umschreibung)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis haben die Möglichkeit, ihren bisherigen Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen.

Den Antrag für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen.

Zu unterscheiden sind hier Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EU-/EWR-Fahrerlaubnis) und anderen ausländischen Führerscheinen.

EU-/EWR-Fahrerlaubnis
EU- und EWR-Fahrerlaubnisse müssen nicht umgetauscht werden. Sie behalten ihre Gültigkeit nach Begründung ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland weiter. Der Umtausch in einen deutschen Führerschein ist freiwillig.
Zu beachten sind hier eventuelle Ablaufdaten einzelner Fahrerlaubnisklassen. Sollten Ablaufdaten auf dem ausländischen Führerschein eingetragen sein, so wäre eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein unumgänglich. Ebenso wenn der Fahrerlaubnisinhaber im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ist. Hier gelten die Vorschriften über die Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen. Die Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen sind unter "Fahrerlaubnis (Verlängerung)" einzusehen.

Andere ausländische Fahrerlaubnis
Die Voraussetzungen für eine Umschreibung einer dieser ausländischen Fahrerlaubnisse variieren von Austellungsstaat zu Ausstellungsstaat. Hier kann eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle genügen. Bei einigen ausländischen Führerscheinen wird von den Antragstellern aber auch eine Prüfung in der Fahrschule verlangt.
Einzelheiten zu dieser Umschreibung können in diesen Fällen bei der Führerscheinstelle erfragt werden.

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