Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Gemeinsam neue Wege für Kinder und Jugendliche gestalten

Jugendamt sucht ehrenamtliche Helfer, die unterstützungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen eine starke Lobby geben

Das Jugendamt der Stadtverwaltung sucht ehrenamtliche Mitarbeiter für Vormundschaften.  Damit sind anspruchs- und verantwortungsvollen Tätigkeit verbunden. Mit einer Vormundschaft oder Pflegschaft setzen sich die Helfer für die Zukunft eines Kindes oder Jugendlichen ein.

Wer Freude und Spaß an der Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen hat und interessiert ist. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Familiengericht und anderen Fachbehörden gilt es, die Interessen und Wünsche von Kindern und Jugendlichen um- und durchzusetzen. Bewerbungen nimmt beim Jugendamt die Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften entgegen. 

Es gibt kaum ein anderes Ehrenamt, das so viel Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und nicht zuletzt auch Erfüllung ermöglicht. Oftmals entstehen dadurch enge und langfristige Freundschaften für das Leben. 

Bedeutung einer Vormundschaft

Eine Vormundschaft oder Pflegschaft kommt zustande, wenn die Kindeseltern aus diversen Gründen nicht in der Lage sind, das Wohl oder die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen zu gewährleisten bzw. sicherzustellen. Deswegen bedürfen gerade diese Kinder und Jugendlichen engagierte erwachsene und zuverlässige Personen, die sich Zeit nehmen und mit offenem Herzen dabei sind.

Der Vormund trifft im Namen des Kindes oder Jugendlichen alle wichtigen Entscheidungen, die dem Wohl des Mündels dienen. Dabei handelt es sich um eine sehr komplexe, herausfordernde und langfristige Aufgabe, die in der Regel bis zum Erreichen des Erwachsenenalters des Mündels andauert. Eine freiwillige Vormundschaft erfordert ein hohes Maß an Verantwortung sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen einzugehen.

Voraussetzungen

Die Bewerber sollten folgende Voraussetzungen mitbringen: 

  • Bereitschaft, sich verantwortungsvoll, dauerhaft und gegebenenfalls längerfristig für das Mündel einzusetzen.
  • Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Familiengericht und anderen Fachbehörden, um die Anliegen und Wünsche von Kindern und Jugendlichen um- und durchzusetzen.
  • Offenheit und Transparenz, um ein starkes Vertrauen aufzubauen sowie um ein wertschätzendes Gefühl zu vermitteln. 
  • Motivation, um Stabilität in das Leben des Kindes oder des Jugendlichen einzubringen. 
  • Zeitliche Ressourcen, um der Herausforderungslage gerecht zu werden. 
  • Interkulturelle Kompetenzen, um mit Kindern und Jugendlichen zusammen zu arbeiten, die einen anderen kulturellen Hintergrund haben. 

Bewerbungsverfahren

  • Ehrenamtliche Vormünder und Pfleger befinden sich seit der Gesetzesnovellierung in einer imposanten und wichtigen Rolle. Die Stadt Bottrop legt daher großen Wert darauf, die Fähigkeiten und Motivation der Bewerber/innen zu überprüfen. Dies umfasst sowohl Bewerbungsunterlagen als auch persönliche Gespräche, in denen die Motivation und Beweggründe der potenziellen Amtsträger diskutiert werden. Des Weiteren wird für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest benötigt. Wünschenswert ist außerdem eine Schufa-Selbstauskunft.
  • Vor der potenziellen Zuteilung eines Kindes oder Jugendlichen bereiten werden die Bewerberinnen und Bewerber in Einführungsschulungen sowie –gesprächen vorbereitet. Ein Starterpaket mit Unterlagen hilft, um erste essentielle Herausforderungen zu meistern.
  • Vor einem Vorschlag zur Übernahme einer Vormundschaft gegenüber dem Familiengericht, gibt es die Möglichkeit eines vorherigen Kennenlerngesprächs mit dem Kind oder Jugendlichen, das vom Jugendamt gern begleitet wird.
  • Dem Jugendamt und anderen Fachämtern ist das notwendige Engagement bekannt und wird gewertschätzt. Darum wird die Ausübung der Tätigkeit hilfreich begleitet.
  • Für das ehrenamtliche Engagement steht jährlich eine Aufwandsentschädigung gem. § 1878 BGB gegenüber dem Familiengericht bereit.

Was die Kinder und Jugendliche brauchen

  • Jemanden, der sich für sie einsetzt.
  • Jemanden, der für sie und mit ihnen entscheidet.
  • Jemanden, der sich Zeit für sie nimmt. 
  • Jemanden, dem sie vertrauen können, wenn sie Sorgen oder Probleme haben.
  • Jemanden, der trotz Schwierigkeiten nicht aufgibt. 
  • Jemanden, der ihre Interessen und Wünsche vertritt. 

Aufgaben

Ehrenamtliche Vormünder entscheiden über folgende Themenfelder:

  • Kindgerechte Unterbringung 
  • Medizinische Vertretung 
  • Schulische Betreuung 
  • Rechtliche Vertretung 

Nicht erwartet wird

  • den Mündel in die Familie aufzunehmen,
  • finanzielle Aufwendungen zu erbringen, 
  • Vorkenntnisse in Rechtsfragen, 
  • pädagogisches Fachwissen,
  • eine spezifische Grundqualifikation

Mehr Informationen

Weitere Informationen zum Thema sind bei der Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften im Jugendamt bei Damian Dolinski, Prosperstraße 71/1, 45236 Bottrop, E-Mail damian.dolinskibottropde, Telefon 02041/70 5120,  erhältlich.