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Safe Abortion Day 2024

Der 28. September steht unter dem Motto: „Schwangerschaftsabbruch legal – einfach – fair“

Der 28. September steht schon seit 1990 für das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch. Darauf weist die Gleichstellungsstelle der Stadt Bottrop hin. Entstanden in Lateinamerika und der Karibik ist der Safe Abortion Day auch in Deutschland und ganz Europa ein wichtiger Aktionstag – denn das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist ein fundamentales Menschenrecht und muss geschützt werden.

In diesem Jahr steht der 28. September deutschlandweit unter dem Motto „legal – einfach – fair“.

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in § 218 reglementiert. Das Strafgesetzbuch ist von 1871 – genauso alt sind die dort festgelegten Regelungen zur Abtreibung. Das sind mittlerweile gut 150 Jahre. Für die aktuell geltenden Regelungen wurde Deutschland bereits im Mai 2023 seitens der Vereinten Nationen stark kritisiert.

© Stadt Bottrop

Nach dem Einsatz der Frauen der „Aktion 218“ in den 1970ern wurden Abtreibungen zwar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, aber immer noch nicht legal – und das bis heute. Einzig das sog. Werbungsverbot, §219a StGB, wurde nach jahrelangem Druck durch Frauenverbände mittlerweile ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Abtreibungsgegner hatten diesen Paragraphen zu oft benutzt, um fachliche Information als (gesetzlich verbotene) „Werbung“ für Abtreibungen zu denunzieren. Angestoßen wurde die Reform unter anderem durch die Strafverfolgung der Ärztin Kristina Hänel. Auf ihrer Website informierte Hänel über Methoden zum Schwangerschaftsabbruch. 2017 wurde die Ärztin erstmals verurteilt und ging in Berufung und 2021 vor das Bundesverfassungsgericht.

Die Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch hat verheerende Folgen für ungewollt schwangere Personen. So ist die Abtreibung kein Teil der medizinischen Ausbildung von gynäkologisch-medizinischem Fachpersonal, was wiederum bedeutet, dass die Anzahl von Praxen und Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, drastisch sinkt. Dadurch müssen manche Betroffene lange Wege auf sich nehmen – teilweise mehr als 300km, da sich die Versorgungslage als besorgniserregend lückenhaft darstellt.

Außerdem besteht weiterhin die Beratungspflicht und eine Wartezeit von drei Tagen zwischen dem Beratungsgespräch und dem medizinischen Eingriff. Diese im Strafgesetzbuch festgeschriebene Pflichtberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens – laut Schwangerschaftskonfliktgesetz soll die Beratung jedoch ergebnisoffen erfolgen.

Haben ungewollt Schwangere sich also nicht nur einer mehr oder weniger ergebnisoffenen Pflichtberatung unterzogen, drei für sie endlos erscheinende Tage abgewartet, teilweise äußerst lange Wegstrecken auf sich genommen, sondern sich außerdem noch mit dem weiterhin vorherrschenden gesellschaftlichen Stigma auseinandergesetzt, so kommt schlussendlich noch die Kostenfrage.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruches, 350 bis 600 Euro - je nach Methode - nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation oder wenn die Betroffenen als sozial bedürftig eingestuft werden.

Das alles ist nicht vereinbar mit dem Recht auf freie reproduktive Selbstbestimmung. Selbst die in 2020 von der damaligen Bundesregierung beauftragte ELSA-Studie zeigt im Ergebnis erhebliche Hürden beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auf.

Deshalb setzt sich die Gleichstellungsstelle der Stadt Bottrop auf Bundesebene aktiv dafür ein, dass auch §218 StGB abgeschafft wird und die Abtreibung in Deutschland nicht mehr unter die Reglementierung des Strafgesetzbuches fällt, sondern „legal, einfach und fair“ wird. Zuletzt wurde das Thema wieder am 17. September 2024 bei der 28. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands aufgegriffen.

Mehr Infos zum Thema gibt es in der Gleichstellungsstelle der Stadt Bottrop bei Marit Stöckmann, Tel. 02041 / 70 3510 oder marit.stoeckmannbottropde

Schwangerschaftskonfliktberatung leisten das Gesundheitsamt: 02041 / 70 3531 oder schwangerschaftskonfliktberatungbottropde, (ebenfalls konfessionsunabhängig) die  evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Partnerschaft e.V., 02041 / 317030 oder ev-beratungsstelle-sfpev-kirche-bottropde sowie der Sozialdienst katholischer Frauen Bottrop e.V., 02041 1866377.

Anonym, kostenfrei, rund um die Uhr und in 19 Sprachen gibt es Hilfe via Chat und Mail hier: hilfetelefon-schwangere.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder unter der Rufnummer 0800 40 40 020.