Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2024/049 - Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche "Berliner Platz"

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Absicht der Teileinziehung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
hier: Teilbereich des Berliner Platzes (Gemarkung Bottrop, Flur 59, Flurstück 123 (tlw.))

Ein Teilbereich der öffentlichen Verkehrsfläche Berliner Platz (Gemarkung Bottrop, Flur 59, Flurstück 123 (tlw.)) soll teileingezogen werden. 

Die Absicht der Teileinziehung wird nach § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. 

Die Fläche, welche durch das Teileinziehungsverfahren widmungsrechtlich auf den Rad- und Fußgängerverkehr beschränkt werden soll, ist im beigefügten Übersichtslageplan kenntlich gemacht. 

Der Übersichtslageplan kann auch im Fachbereich Tiefbau (66/1), Verwaltungsgebäude Ramada by Wyndham Hotel, Paßstr. 6, 46236 Bottrop, Zimmer 2.19, eingesehen werden.

Einwendungen können schriftlich oder – während der Dienststunden – zur Niederschrift bei der o.a. Behörde innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erhoben werden. 

Bottrop, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
gez. Müller


© Stadt Bottrop