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2024/042 - Erneute öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Erneute öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Entwurf zur Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Wohnbaufläche westlich der Tourcoingstraße hat in der Zeit vom 13.05.2024 bis 13.06.2024 erstmalig öffentlich ausgelegen. Der Änderungsbereich ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebiets mit etwa 90 Wohnungen in Form von Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern zu schaffen. 

Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung wurde die Begründung zur Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans überarbeitet. Die Belange des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz wurden ergänzt. Das Kapitel „Umweltbericht“ wurde stärker auf die Belange der Flächennutzungsplanung zugeschnitten.

Aus Gründen der Rechtssicherheit werden die überarbeiteten Planunterlagen nun erneut gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf zur Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Wohnbaufläche westlich der Tourcoingstraße, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 05.07.2024 bis einschließlich 05.08.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf zur Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Neben dem Entwurf und der zugehörigen Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, in Form von Gutachten und Fachbeiträgen sowie in Form von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange verfügbar. Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

·       Umweltbericht, als Bestandteil der Begründung, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Menschen einschließlich menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Landschaftsbild sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter,

·       Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Böden, zu möglichen Bodenbelastungen sowie zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds,

·       Informationen zu den verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Kapazität und die Verkehrsqualität der angrenzenden Knotenpunkte des Plangebiets,

·       Informationen zu den durch den Straßenverkehr verursachten Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen, zu den Auswirkungen auf die in der Umgebung vorhandenen Nutzungen sowie zu den vor diesem Hintergrund erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen,

·       Informationen zur im Plangebiet und im Umfeld vorhandenen klimatischen Situation, zu den Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima (Kaltluftströme, Hitzebelastung) sowie zu Kompensationsmaßnahmen,

·       Informationen zu den im Plangebiet und im Umfeld vorhandenen besonders geschützten Arten sowie zu den Auswirkungen des Vorhabens auf diese Arten,

·       Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopen und Biotoptypen, zu den durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zu den zur Kompensation dieser Eingriffe erforderlichen Maßnahmen,

·       als Bestandteil der Begründungen Informationen zur geplanten Entwässerung des Plangebiets (Schmutzwasser und Niederschlagswasser).

Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung im Kundenzentrum Bauen eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise über das oben angegebene Internet-Portal oder an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanungbottropde. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgebgeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bottrop, den 19.06.2024

                                                                                           gez.: T i s c h l e r        
                                                                                       (Oberbürgermeister)