2024/032 - Aufstellung/Änderung v. B-Plänen "Moschee an der Prosperstraße"
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 12.04.2024 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:
- Für den Bereich der Flurstücke 446, 511, 512, 312, 429, 548 und 550 in Flur 55 der Gemarkung Bottrop ist der Bebauungsplan Nr. 5.09/17 „Moschee an der Prosperstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Planbereich umfasst ein Gebiet südlich der Prosperstraße in Bottrop-Stadtmitte und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau einer Moschee zu schaffen.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur
- Aufstellung des Bebauungsplanes 5.09/17 „Moschee an der Prosperstraße“
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Bottrop, den 23.04.2024
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)