2024/031 - Aufstellung/Änderung v. B-plänen "Gewerbegebiet Welheimer Mark"
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 12.04.2024 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2005 wird aufgehoben.
- Für einen Bereich im Ortsteil Welheim, westlich der Straße Haverkamp, nördlich der Straße In der Welheimer Mark, östlich der ehemaligen Kohle-Öl-Anlage und südlich der Kokerei ist der Bebauungsplan Nr. 7.09/1 „Gewerbegebiet Welheimer Mark“ aufzustellen.
Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Gewerbegebiets zu schaffen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen
Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur
- Aufstellung des Bebauungsplanes 7.09/1 „Gewerbegebiet Welheimer Mark“
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Bottrop, den 23.04.2024
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)