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2024/030 - Aufstellung/Änderung v. Bplänen "Schulstraße"

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 12.04.2024 aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Für einen Bereich angrenzend an die Schulstraße ist der Bebauungsplan Nr. 101 „Schulstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Planbereich umfasst ein Gebiet östlich der Schulstraße in Bottrop-Kirchhellen und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.


B-Plan Nr. 101 "Schulstraße"© Stadt Bottrop

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebiets mit etwa 20 Wohnungen in Form von Doppel- oder Reihenhäusern zu schaffen.

                                                               Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Schulstraße“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter 

https://www.o-sp.de/bottrop/

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zusätzlich während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an bauleitplanungbottropde vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Bottrop, den 22.04.2024

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                 (Oberbürgermeister)

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