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2022/067 - Absicht der Teileinziehung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Absicht der Teileinziehung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
hier: Kardinal-Hengsbach-Straße und Hugo-Reckmann-Straße
(Gemarkung Bottrop, Flur 42, Flurstücke 574 (teilweise), 676 (teilweise) und 677 (teilweise))

Ein Teilbereich der öffentlichen Verkehrsfläche an der Kardinal-Hengsbach-Straße und Hugo-Reckmann-Straße (Gemarkung Bottrop, Flur 42, Flurstücke 574 (tlw.), 676 (tlw.) und 677 (tlw.)) soll teileingezogen werden.

Die Absicht der Teileinziehung wird nach § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. 

Die Fläche, welche durch das Teileinziehungsverfahren widmungsrechtlich auf den Rad- und Fußgängerverkehr beschränkt werden soll, ist im beigefügten Übersichtslageplan kenntlich gemacht.

Der Übersichtslageplan kann auch im Fachbereich Tiefbau (66/1), Verwaltungsgebäude Ramada by Wyndham Hotel, Paßstr. 6, 46236 Bottrop, Zimmer 2.19, eingesehen werden.

Einwendungen können schriftlich oder – während der Dienststunden – zur Niederschrift bei der o.a. Behörde innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erhoben werden.

Bottrop, 02. September 2022
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez.: Müller

Lageplan - Absicht der Teileinziehung öffentl. Straßen, Wege u. Plätze© Stadt Bottrop