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2022/049 - Umlegungsverfahren "Flugpl. Schw. Heide" ONr. 3

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 29 der Hauptsatzung der Stadt Bottrop - jeweils in der derzeit gültigen Fassung - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass in dem Umlegungsverfahren

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ONr. 3 - Grundstück Gemarkung Kirchhellen Flur 2 Flurstücke 162 und 164

eine Umlegungsregelung nach § 76 BauGB durch den Umlegungsausschuss am 09.11.2020 beschlossen wurde.

Die Regelung ist am 23.11.2020 unanfechtbar geworden.

Mit der Bekanntmachung tritt gemäß § 72 BauGB die Rechtswirksamkeit der v. g. Umlegungsregelung ein. 

Bottrop, den 30.05.2022 

Umlegungsausschuss
der Stadt Bottrop
Der Vorsitzende
gez. Witt                                 (L. S.)