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2019/036 - Bekanntmachung der Elternbeitragssatzung für Kindertagesbetreuung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Satzung vom 06.05.2019 zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertages-einrichtungen und der Kindertagespflege –Elternbeitragssatzung- vom 06.07.2009 in der Fassung der Änderung vom 09.04.2019

Auf Grund des § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 09.04.2019 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertages-einrichtungen und der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) beschlossen:

Artikel I

Der § 6 Abs. 4 der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird wie folgt geändert:

Absatz 4:
Der Kostenbeitrag wird auf Antrag erlassen oder auf Antrag ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Eltern über die Möglichkeit einer Antragstellung nach Satz 1 bei unzumutbarer Belastung durch Kostenbeiträge zu beraten.

Artikel II

Die Anlage 1 zu § 4 Abs.1 der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird geändert. Die Höhe der ab 01.08.2019 zu entrichtenden Elternbeiträge ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Artikel III

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege tritt zum 01.08.2019 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertages-einrichtungen und der Kindertagespflege wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)                    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
                        Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)                    diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
                        worden,

c)                    der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
                        oder

d)                    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher
                        gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
                        bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, 06.05.2019

(Tischler)
Oberbürgermeister

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