2019/012 - Öffentliche Auslegung Einzelhandelskonzept
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Öffentliche Auslegung
Für die Stadt Bottrop wird ein neues Einzelhandelskonzept erstellt. Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes beinhaltet die Bottroper Sortimentsliste und die Abgrenzung der Versorgungsbereiche. Der Rat der Stadt Bottrop wird
1. das gesamte Einzelhandelskonzept
2. die Sortimentsliste
3. die Abgrenzungen der Versorgungsbereiche
als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließen. Durch diesen Beschluss sind die oben genannten Inhalte bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarkommunen haben im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung bereits ihre Anregungen und Stellungnahmen abgegeben. Zur ausführlichen Information werden zwei Bürgerversammlungen durchgeführt.
Im Rahmen des Verfahrens der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte und Ziele des Konzeptes informieren und ihre Anregungen und Bedenken äußern. Hierzu findet eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:
vom 11.03.2019 bis zum 12.04.2019
im Kundenzentrum Bauen
Luise-Hensel-Straße 1
46236 Bottrop
Zu diesem Zweck werden die Unterlagen zu folgenden Zeiten: während der Dienststunden Montags, Dienstags und Freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwochs von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstags von 7.30 bis 17.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Erörterung sowie zur schriftlichen und mündlichen Äußerung.
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden, soweit dieses der Einsender nicht ausdrücklich verweigert
Bottrop, den 21.02.2019
gez. Tischler
Oberbürgermeister