2019/069 - Ersatzbestimmung Rat
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers zum Rat der Stadt Bottrop
Der gewählte Bewerber der AfD für den Rat der Stadt, Herr Karl Radla, ist am 04.10.2019 verstorben.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Guido Schulz, wh. Friedenstr. 19 in 46244 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt geworden ist.
Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Der Wahlleiter
Tischler
Oberbürgermeister