Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2019/059 - Entwurf Haushaltssatzung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop vom 25.09.2019

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Bottrop für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit den dazugehörigen Anlagen liegt ab dem 30. September 2019 gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202), bis zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt während folgender Dienststunden im Verwaltungsgebäude Gerichtsstraße 10, Zimmer 2.15, zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Des Weiteren sind der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes unter der Adresse www.bottrop.de im Internet verfügbar.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an den Oberbürgermeister, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude Gerichtsstraße 10, Zimmer 2.15, zu erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.

Bottrop, 25. September 2019

Der Oberbürgermeister

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz