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2019/045 - Ersatzbestimmung eines Vertreters in der BV Bottrop-Süd

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Die gewählte Bewerberin der Deutschen Kommunistischen Partei -DKP- für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Frau Birgit Lüdtke-Jordan, hat mit Wirkung zum 01.07.2019 Ihr Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd niedergelegt. Gemäß § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Herbert Dibowski, wh. Viktoriastr. 6 in 46238 Bottrop, als Nachfolger der gewählten Bewerberin Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 01.07.2019

Tischler
Wahlleiter

 

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