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2019/043 Betriebsfertige Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop

 

Betriebsfertige Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage
hier: Grund- und Regenwasserkanal in Grafenwald Nord
in den Straßen Am Schleitkamp, Heimersfeld und Schäferweg 

Die betriebsfertige Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage in Grafenwald Nord
in den Straßen

  • Am Schleitkamp (Haus Nr. 76 bis Haus Nr. 109),
  • Heimersfeld (Haus Nr. 43 bis zur Einmündung in die Straße Am Schleitkamp) und
  • Schäferweg (Haus Nr. 29 bis zur Einmündung in die Straße Heimersfeld)

ist erfolgt.

 

Auf die Vorschriften der §§ 7 und 8 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und dem Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Bottrop vom 22.06.1992 - geändert durch Satzung der Stadt Bottrop vom 09.06.2004 - (Anschluss- und Benutzungszwang) wird verwiesen.

Alle für den Anschlusszwang infrage kommenden Anschlussberechtigten haben ihre Grundstücke mit den zur ordnungsgemäßen Entwässerung erforderlichen Einrichtungen zu versehen und innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.

Im Übrigen wird auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 der Entwässerungssatzung hingewiesen, nach der die Herstellung, Unterhaltung, Ausbesserung, Erneuerung, Beseitigung und der Verschluss des Anschlusskanals den Anschlussberechtigten obliegen.

Die Arbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt zulässig.

Diese Genehmigung ist im Fachbereich Tiefbau (66) der Stadt Bottrop zu beantragen.

 

Bottrop, 14.06.2019
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
gez. Müller

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