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2019/003 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 aufgrund § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/5 „Vorhaben- und Erschließungsplan SB-Markt Horster Straße“ – 1. Änderung und Ergänzung ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines vorhandenen Lebensmittelmarktes zu schaffen.

Der Planbereich umfasst ein Gebiet nördlich der Horster Straße in Höhe Hausnummer 262, zwischen Mirkstraße und Aegidistraße. Er ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/5 „Vorhaben- und Erschließungsplan SB-Markt Horster Straße“ – 1. Änderung und Ergänzung liegt mit der zugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 04.02.2019 bis einschließlich 11.03.2019 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen), zur Einsicht öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Planbereich verfügbar:

a) Umweltbericht, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB
    mit Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf
    die Umweltschutzgüter Tiere Pflanzen und biologische Vielfalt,
    Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft Ortsbild),
    Mensch und menschliche Gesundheit, Kultur- und sonstige
    Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter:

  • Auswirkungen der durch die Planung ermöglichten zusätzlichen baulichen Nutzung auf die vorhandenen Biotoptypen,
  • Auswirkungen der Planung auf Lebensräume geschützter Arten – im vorliegenden Fall Fledermäuse und Vögel,
  • Auswirkungen der durch die Planung ermöglichten Baumaßnahmen und zusätzlichen Versiegelung auf die im Gebiet vorhandenen Böden,
  • Auswirkungen der im Plangebiet vorhandenen Bodenbelastungen auf den Menschen sowie auf die vorhandenen Nutzungen,
  • Informationen zum durch die Planung ermöglichten Flächenverbrauch, 
  • Auswirkung der Planung auf das Grundwasser, z.B. auf die Grundwasserneubildungsrate; Einschätzung der Möglichkeit zur Versickerung von Regenwasser,
  • Auswirkung der durch die Planung ermöglichten zusätzlichen Versiegelung auf das Klima,
  • Auswirkungen der Planung auf das Ortsbild,
  • Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs- und Gewerbelärms, der zusätzlichen Luftbelastung sowie des Verlustes einer Gartenfläche auf den Menschen,
  • Beschreibung der Maßnahmen zum Ausgleich und zur Minimierung von Umweltauswirkungen.

b)  4 Fachgutachten, betreffend folgende Themen mit Umweltbezug:

  • Auswirkungen des durch die Planung entstehenden zusätzlichen Straßenverkehrs auf die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes,
  • Auswirkungen der durch die Planung entstehenden Verkehrs- und Gewerbelärmbelastungen auf den Menschen,
  • Untersuchungen zur möglichen Versickerung des Regenwassers,
  • Auswirkungen der Planung auf Lebensräume geschützter Fledermäuse und Vögel,
  • Untersuchungen zu möglichen Bodenbelastungen und zur Beschaffenheit des Bodens, insbesondere im Hinblick auf eine  mögliche Versickerung des Regenwassers,

Diese Unterlagen können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange oder von Seiten der Öffentlichkeit zu Themen mit Umweltbezug liegen nicht vor.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.11/5 „Vorhaben- und Erschließungsplan SB-Markt Horster Straße“ – 1. Änderung und Ergänzung sowie die oben genannten Planunterlagen im Internet-Portal „Bauleitplanung Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

einzusehen.

Stellungnahmen zur Planung können während der Offenlegungsfrist abgegeben werden. Dies kann entweder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Offenlegungsstelle geschehen oder über das oben genannte Internet-Portal erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 17.01.2019

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

B-Plan Nr. 6.11/5 "VEP SB-Markt Horster Straße"© Stadt Bottrop

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