Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2019/001 - Jägerprüfung 2019

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Termine zur Jägerprüfung 2019

Auf Grund des § 15 (5) des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.11.2018 (BGBl. I S. 1850) und des § 17 (2) der Bekanntmachung der Neufassung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW.) vom 07.12.1994 (GV. NRW. 2001, S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), in Verbindung mit § 3 (3) der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 (GV. NRW. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV. NRW. S. 448), werden die Prüfungstermine und Fristen für die Anmeldung zur Jägerprüfung bekannt gegeben:

Der landeseinheitlich festgesetzte Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung ist Mittwoch, der 24.04.2019, um 15.00 Uhr. Die Prüfung findet im Sitzungszimmer 111, Rathaus Bottrop, statt.

Der Termin für das jagdliche Schießen wird auf Freitag, den 26.04.2019, um 08.00 Uhr, im Schießleistungszentrum Bochum e.V. (DJV-Schiessstand-Bochum), Weg am Kötterberg 2 in 44807 Bochum, festgesetzt.

Der Termin für den mündlichen und praktischen Teil der Jägerprüfung wird auf Montag, den 29.04.2019, ab 08.00 Uhr und Dienstag, den 30.04.2019, ab 08.00 Uhr, in dem Hotel-Restaurant Große-Wilde, Gladbecker Str. 207, 46240 Bottrop, festgesetzt.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bis spätestens Mittwoch, den 27.02.2019 bei der Unteren Jagdbehörde Bottrop, im Bürgerbüro des Rathauses bzw. im Bürgerbüro der Verwaltungsstelle in Kirchhellen, einzureichen.

Dem Antrag sind beizufügen:

- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein,

- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.

- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Die Prüfungsgebühr beträgt 220,00 Euro.

Für die Zulassung zur Jägerprüfung ist ferner eine Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro zu entrichten. Die Untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Zeugnis beigebracht wird. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung wird schriftlich erteilt.

Eine eventuell erforderliche Nachprüfung wird in der Zeit August/September 2019 durchgeführt.

Der Text der Amtlichen Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter: http://www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index.php

Bottrop, 12. Dezember 2018                                                                      
Der Oberbürgermeister

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz