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2018/116 - Ersatzbestimmung Rat

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014

Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der SPD für den Rat der Stadt, Herr Uwe Stawinski, hat auf sein Mandat für den Rat der Stadt durch Erklärung vom 12.11.2018 verzichtet.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Birgitta Sochert, wh. Horster Str. 109a in 46236 Bottrop, als Nachfolgerin des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

   sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 14.11.2018                                                                                  

Der Wahlleiter
Tischler

 

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