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2018/110 - Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop

Öffentliche Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Bottrop für das Haushaltsjahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen liegt ab dem 01. Oktober 2018 gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. 2018 S. 90), bis zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt während folgender Dienststunden im Verwaltungsgebäude Gerichtsstraße 10, Zimmer 2.15, zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Des Weiteren sind der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes unter der Adresse www.bottrop.de im Internet verfügbar.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an den Oberbürgermeister, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude Gerichtsstraße 10, Zimmer 2.15, zu erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.


Bottrop, 26. September 2018
Der Oberbürgermeister

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