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2018/105 - Einschulung der Lernanfänger 2019/2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop

Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2019/2020

Nach § 35 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2018 (SGV. NRW. 223), werden alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 (01.08.2019) schulpflichtig. Das sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis einschließlich 30.09.2013 geboren sind.

Außerdem können Kinder, die nach dem 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, vorzeitig durch Anmeldung der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtig werdenden Kinder erhalten bis Mitte September 2018 durch die Post ein Anmeldeformular, einen Zusatzbogen zur Anmeldung, eine Informationsbroschüre, ein Merkblatt mit zusätzlichen Informationen zum Anmeldeverfahren und einen Freiumschlag zum Zurücksenden der Anmeldeformulare.

Anmeldeunterlagen für vorzeitig einzuschulende oder auswärtige Kinder werden ab Mitte September 2018 zentral vom Fachbereich Jugend und Schule Bottrop, Prosperstraße 71/1, 46236 Bottrop, bei Angabe der Adresse verschickt.

Die Anmeldeformulare sind mit dem Freiumschlag bis zum

05. Oktober 2018

an die gewünschte Grundschule zu senden.

Die persönliche Vorstellung des Kindes an der aufnehmenden Grundschule erfolgt voraussichtlich zwischen dem 29. Oktober und dem 15. November 2018.

Über den genauen Vorstellungstermin erhalten die Eltern einen gesonderten Bescheid von der Schule.

Bottrop, 30. August 2018
Der Oberbürgermeister

Die öffentliche Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter: http://www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index.php

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