2018/068 - Vorschlagsliste Jugendschöffen/innen zur Einsichtnahme
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bottrop hat in der Sitzung am 06.06.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der JugendschöffInnen für das Landgericht Essen und das Amtsgericht Bottrop für die Amtszeit vom 01.01.2019 – 31.12.2023 gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
02.07.2018 – 08.07.2018
zu den Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Freitag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Fachbereich Jugend und Schule (51)
Prosperstraße 71/1, 46236 Bottrop
Zimmer 216
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll an o. g. Stelle Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bottrop, den 11.06.2018
Tischler
(Oberbürgermeister)