2018/035 - Ersatzbestimmung BV
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd
Der gewählte Bewerber der Deutschen Kommunistischen Partei -DKP- für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Herr Günter Ziemmek, ist am 18.02.2018 verstorben. Gemäß § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Birgit Lüdtke-Jordan, wh. Im Brahmkamp 54 in 46242 Bottrop, als Nachfolgerin des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.
Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 02.03.2018
Tischler
Wahlleiter