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2017/151 - Planfeststellungsbeschluss

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Planfeststellungsbeschluss „Boye, ökologische Verbesserung km 0,80 bis 8,331 in Bottrop, Essen und Gladbeck“ und Wittringer Mühlenbach, ökologische Verbesserung von km 0,00 bis km 0.43 nach § 68 Abs 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG -) in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I Seite 2585) in der zurzeit gültigen Fassung
hier: Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes

Der Plan für die o.g. ökologische Verbesserung ist nach § 68 Absatz 1 WHG festgestellt worden.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes mit den dazugehörigen Unterlagen liegt nach § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 09.10.2017 bis 23.10.2017 (zwei Wochen) während der Dienststunden zur Einsicht beim Fachbereich Umwelt und Grün, Brakerstraße 74, 46238 Bottrop, Zimmer 1.02 aus.

Dienststunden:    montags, dienstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
                                    donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                                    mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den bekannten Betroffenen zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Bottrop, 22.09.2017

Der Oberbürgermeister
Untere Wasserbehörde

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