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2017/149 - Bedarfsplanung Tages- u. Kurzzeitpflege

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
über den festgestellten Bedarf von zusätzlichen Plätzen in der Tages- und Kurzzeitpflege

Im Oktober 2014 wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen das GEPA NRW verabschiedet. Das GEPA umfasst das Altenpflegegesetz (APG) sowie das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Es regelt die wesentlichen Grundlagen für die Gestaltung der Pflege. In ihm sind auch Berichterstattungen festgeschrieben, denen die Kommunen in regelmäßigen Abständen nachkommen müssen.

Die Kommunen können die Pflegeplanung um eine verbindliche Bedarfsplanung erweitern. Die verbindliche Bedarfsplanung ist ein Planungsinstrument, das zur bedarfsabhängigen Förderung teil- oder stationärer Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden kann.

Die Stadt Bottrop macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und erweitert die Pflegeplanung um die verbindliche Bedarfsplanung. Sie umfasst Analysen zur Bedarfsdeckung von Dauerpflege-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen.

Im Rahmen der verbindlichen Bedarfsplanung bis 2019 wurde für das Bottroper Stadtgebiet der Bedarf von

15 zusätzlichen Plätzen im Bereich der Tagespflege sowie

20 zusätzlichen Plätzen im Bereich der Kurzzeitpflege

ermittelt.

Diese Bedarfe werden nachfolgend im Rahmen einer Bedarfsausschreibung nach § 27 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI öffentlich bekannt gemacht. Sie ist im Internet unter https://www.bottrop.de/soziales/pflege/artikel/Kommunale_Pflegeplanung.php abrufbar und ist beim örtlichen Sozialhilfeträger in Druckform zu erhalten. Bedarfsgerechte Konzeptionen der Trägerinnen und Träger müssen schriftlich und auf dem Postweg bis zum 31.12.2017 beim örtlichen Sozialhilfeträger eingegangen sein. Der Zuschlag zugunsten der am besten geeigneten Interessenbekundungen erfolgt durch einen Verwaltungsakt.

Kontaktpersonen:
Frau Alexius-Eifert (karen.alexius-eifertbottropde)
Herr Moritz Brunecker (moritz.bruneckerbottropde)


Bottrop, 27.09.2017

gez. Tischler
Der Oberbürgermeister

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