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2017/098 - Abwasseranlagen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Betriebsfertige Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage
hier: Wilhelm-Tell-Straße zwischen Kirchhellener Straße und Herzogstraße

Die betriebsfertige Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage in der Wilhelm-Tell-Straße zwischen Kirchhellener Straße und Herzogstraße ist erfolgt.

Auf die Vorschriften der §§ 7 und 8 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Bottrop vom 22.06.1992 - geändert durch Satzung der Stadt Bottrop vom 09.06.2004 -(Anschluss- und Benutzungszwang) wird verwiesen.

Alle für den Anschlusszwang infrage kommenden Anschlussberechtigten haben ihre Grundstücke mit den zur ordnungsgemäßen Entwässerung erforderlichen Einrichtungen zu versehen und innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.

Im Übrigen wird auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 der Entwässerungssatzung hingewiesen, nach der die Herstellung, Unterhaltung, Ausbesserung, Erneuerung, Beseitigung und der Verschluss des Anschlusskanals den Anschlussberechtigten obliegen. Die Arbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt zulässig. Diese Genehmigung ist im Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung (66) der Stadt Bottrop zu beantragen.

 

Bottrop, 09.05.2017
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
gez. Müller

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