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2017/062 - Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der SPD für den Rat der Stadt, Herr Michael Dibowski, hat auf sein Mandat für den Rat der Stadt mit Wirkung zum 31.03.2017 verzichtet.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Pascal Steinebach, wh. Gladbecker Str. 273 in 46240 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher
    Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl
    teilgenommen haben,

    sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 31.03.2017

Der Wahlleiter
Tischler

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