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2017/018 - Bodenrichtwerte 2017

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte 2017

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NRW) in der zuletzt gültigen Fassung, aufgrund der gemäß § 195 BauGB geführten Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte (zonale Bodenrichtwerte) zum Stichtag 1. Januar 2017 für das Stadtgebiet ermittelt und am 14. Februar 2017 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte werden automatisiert im amtlichen Informationssystem www.BORIS.NRW.de geführt und dargestellt. Hier können interessierte Bürger/innen kostenfrei nach Eingabe der Gemeinde/Stadt, dem Straßennamen und der Hausnummer einen Kartenausschnitt mit Darstellung der Bodenrichtwerte einsehen und einen amtlichen Auszug ausdrucken. Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Am Eickholtshof 24, Zimmer 205 bis 208, während der Dienststunden eingesehen werden. Telefonische Auskünfte können unter den Telefonnummern 0 20 41 / 70 48 51 bis 70 48 55 eingeholt werden.

Bottrop, 17.02.2017

gez.:  Petri
(Vorsitzender)

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