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2017/003 - Jägerprüfung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Auf Grund des § 15 (5) des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 422 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) und des § 17 (2) der Bekanntmachung der Neufassung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW.) vom 07.12.1994 (GV. NRW. 2001, S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV. NRW. S. 448), in Verbindung mit § 3 (3) der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 (GV. NRW. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV. NRW. S. 448), werden die Prüfungstermine und Fristen für die Anmeldung zur Jägerprüfung bekannt gegeben:

Der landeseinheitlich festgesetzte Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung ist Montag, der 24.04.2017, um 15.00 Uhr. Die Prüfung findet im Sitzungszimmer 111, Rathaus Bottrop, (wg. Rathaussanierung ggf. andere Räumlichkeiten) statt.

Der Termin für das jagdliche Schießen wird auf Freitag, den 28.04.2017, um 08.00 Uhr, im Schießleistungszentrum Bochum e.V. (DJV-Schiessstand-Bochum), Weg am Kötterberg 2 in 44807 Bochum, festgesetzt.

Der Termin für den mündlichen und praktischen Teil der Jägerprüfung wird auf Donnerstag, den 04.05.2017, ab 08.30 Uhr und Freitag, den 05.05.2017, ab 08.30 Uhr, in dem Hotel-Restaurant Große-Wilde, Gladbecker Str. 207, 46240 Bottrop, festgesetzt.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bis spätestens Freitag, den 24.02.2017 bei der Unteren Jagdbehörde Bottrop, im Bürgerbüro des Rathauses bzw. im Bürgerbüro der Verwaltungsstelle in Kirchhellen, einzureichen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein,
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Die Prüfungsgebühr beträgt 220 Euro. Für die Zulassung zur Jägerprüfung ist ferner eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro zu entrichten. Die Untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Zeugnis beigebracht wird. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung wird schriftlich erteilt.

Eine eventuell erforderliche Nachprüfung wird in der Zeit zwischen dem 04.09.2017 und 20.10.2017 durchgeführt.

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