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© Stadt Bottrop

Parkgebühren werden angepasst

Veränderungen bei E-Fahrzeugen

Die Parkscheinautomaten in Bottrop werden heute (2. Januar) auf die neue Parkgebührenordnung umgestellt. Hintergrund: Nach fünf Jahren gleichbleibender Gebühren sind nun die Kosten für das Parken moderat erhöht worden.

Die Gebühr beträgt nun 5 Cent pro angefangenen drei Minuten. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden. Dies gilt an Werktagen montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Samstags und nach 17 Uhr bleibt das Parken kostenfrei. Dies gilt für öffentliche Wege und Plätze, bei denen ein Parkschein am Parkautomat oder eine Berechtigung per „Handy-Parken“ gelöst werden muss.

Auf dem ehemaligen RAG-Parkplatz an der Osterfelder Straße / Ecke Hans-Böckler-Straße / Sterkrader Straße besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket für die gesamte Parkdauer von 9.00 bis 17.00 Uhr zu lösen. Die Gebühr beträgt 8,00 €. Im städtischen Parkhaus an der Schützenstraße liegt die Monatsgebühr bei 55,00 €.

Wie auch bereits in anderen Kommunen umgesetzt, ist das Parken von Elektroautos in Bottrop nicht mehr von den Gebühren befreit. Die vorübergehende Befreiung sollte einen zusätzlichen Kaufanreiz bieten. Inzwischen gibt es in unserer Stadt mehr als 3.000 Elektroautos, 2020 waren es noch 630 Fahrzeuge.