Bundespräsident macht Weg für Neuwahlen frei
Der Wahltermin am 23. Februar 2025 steht fest. Der Bundespräsident hat den Deutschen Bundestag aufgelöst. Gleichzeitig wurden die Fristen für den Wahlablauf verkürzt.
Der Termin für Bundestagswal steht fest. Sonntag, der 23. Februar ist nun auch offiziell der Termin für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Nachdem die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 16. Dezember im Bundestag keine Mehrheit gefunden hat, hat dieser dem Bundespräsidenten vorgeschlagen, den Bundestag gemäß Art. 68 des Grundgesetzes aufzulösen.
"Ich habe in den vergangenen Tagen Gespräche mit den Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen im Deutschen Bundestag geführt, um mich zu vergewissern, dass es keine Aussichten auf eine stabile parlamentarische Mehrheit für eine Bundesregierung mehr gibt," sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 27. Dezember. "Ich beabsichtige, am 27. Dezember 2024 die Entscheidung über die Auflösung des Deutschen Bundestages gemäß Art. 68 des Grundgesetzes zu treffen."
Mit mit Anordnung des Bundespräsidenten vom gleichen Tag ist nunmehr der Deutsche Bundestag aufgelöst und der 23. Februar 2025 als Tag zur Neuwahl bekanntgegeben. Gleichzeitig wurde auch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.
Der Kreiswahlleiter hat die daraus folgenden Termine und Fristen für den Wahlkreis 124 aktualisiert und in einer Amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht.