Barrierefreiheit bei den Wahlen in Bottrop
Hier erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit bei den Bundestagswahlen in Bottrop.
Die Stadt Bottrop ist bemüht, alle Wahlräume barrierefrei zugänglich zu machen. Aufgrund baulicher Gegebenheiten kann eine vollumfängliche Barrierefreiheit aller Wahlräume jedoch nicht sichergestellt werden.
Im gesamten Stadtgebiet stehen insgesamt 69 Wahlräume zur Verfügung, davon werden aufgrund baulicher Gegebenheiten lediglich vier nicht barrierefrei zugänglich sein.
Nicht barrierefreie Wahlräume
Lohnhalle Arenberg-Fortsetzung | Blankenfeld 6 | 46238 Bottrop |
Malakoffturm | Knappenstr. 32 | 46238 Bottrop |
Gregorschule 1 | Gregorstr. 12 | 46244 Bottrop |
Gregorschule 3 | Gregorstr. 12 | 46244 Bottrop |
Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum des Wahlkreises gewählt werden.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.
Beim Antrag auf Briefwahl muss kein Grund angegeben werden, warum das Wahllokal am Wahltag nicht aufgesucht werden kann.
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.
Bundestagswahl in leichter Sprache
Informationen zu anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie auf der Seite der Bundesregierung
Hier erfahren Sie unter anderem
- Wer darf wählen?
- Wann können Sie wählen?
- Wo können Sie wählen?
- Was ist die Erst-Stimme?
- Was ist die Zweit-Stimme?