Nach § 35 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Zur Wahrnehmung bezirksörtlicher Aufgaben sind in diesen Bezirken Bezirksvertretungen zu bilden und Bezirksverwaltungsstellen einzurichten.
Die Verpflichtung zur Bildung von Bezirken wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen seinerzeit als notwendiges Mittel angesehen, um dem Verlust an Zusammengehörigkeitsgefühl vor allem in größeren Städten entgegenzuwirken. Bei der Einteilung des Stadtgebiets in Bezirke soll auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Stadtentwicklung Rücksicht genommen werden.
Für das Gebiet der Stadt Bottrop wurden die Bezirke Mitte, Süd und Kirchhellen eingerichtet.