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Neue Standorte für Ladesäulen

Die Stadt Bottrop unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur als grundlegende Voraussetzung für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität. Hierzu stellt sie im Rahmen der Sondernutzung bedarfsgerecht Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf acht Jahre befristet. Interessierte Ladepunktbetreiber/innen können diese Flächen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren.

Im aktuellen Aufruf stellt die Stadt Bottrop insgesamt 39 vorgeprüfte Standorte zur Verfügung, die zu vier Bündeln mit jeweils neun bis zehn Standorten zusammengefasst sind. Eine Antragstellung ist ab dem 15.07.2024 für einen Zeitraum von einem Monat möglich. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Anträge sind ausschließlich auf elektronischem Wege einzureichen.

Um die Verteilung von Flächen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur transparent sowie diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, hat die Stadt Bottrop eine allgemeingültige Richtlinie entwickelt. Die „Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Bottrop“PDF-Datei517,19 MB gibt die einzelnen Schritte des Verfahrens sowie die technischen und rechtlichen Anforderungen für interessierte Ladepunktbetreiber/innen vor.

Eine Nichtteilnahme am Verteilungsverfahren führt grundsätzlich zur späteren Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung von E-Ladesäulen nebst erforderlicher Zuleitungen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Bottrop nach näherer Maßgabe vorgenannter Richtlinie.

Gerwin Conrad

Mobilitätsmanager