Dritte Gesamtschule
Informationen der Verwaltung
Nach der letzten Schulausschusssitzung im vergangenen Jahr gab es aus der Kommunalpolitik die Aufforderung an die Schulverwaltung schulrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der geplanten dritten Gesamtschule mit der Bezirksregierung Münster zu klären. Über die Ergebnisse hat die Verwaltung gestern (16.1.) die Mitglieder des Schulausschusses informiert.
Zwischen der für Schulaufsicht zuständigen Bezirksregierung Münster und dem Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung der Stadt Bottrop hat Ende Dezember vergangenen Jahres ein weiteres Beratungs- und Erörterungsgespräch stattgefunden.
Dabei wurden Fragen zum Errichtungsprozess und der durchgeführten Elternbefragung erörtert.
Im Ausschuss wurde hinterfragt, ob die Befragung der Erziehungsberechtigten der ersten und zweiten Jahrgänge sinnvoll ist. Die rechtlich notwendige Befragung der ersten und zweiten Jahrgänge hält die Bezirksregierung Münster im Grundsatz ebenfalls für nicht ideal, da die Erziehungsberechtigten in dieser frühen Phase des Schullebens vielfach noch nicht über die weiterführende Schule nachdenken. Eine Befragung der dritten und vierten Klassen wäre aus diesen Gründen sinnvoller. Allerdings kommt eine Befragung der dritten und vierten Klassen aus Sicht der Bezirksregierung nicht in Frage, da aufgrund der Erlasslage und des Errichtungszeitraumes die ersten und zweiten Klassen befragt werden mussten bzw.
müssen. Auch wenn die Ergebnisse der Befragung quantitativ insgesamt eher schwach ausgefallen sind, ist das Ergebnis der Befragung hinsichtlich Schulform (Gesamtschule) und Standortfrage (Paßstraße) formal rechtlich ausreichend.
Aufgrund der Investitionshöhe ist selbstverständlich bei einer Kommune in der Haushaltskonsolidierung auch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung einzubinden.
Wegen der räumlichen Nähe des Standortes Paßstraße zu weiteren innenstadtnahen Schulen (Gustav-Heinemann Realschule, Marie-Curie Realschule, Janusz-Korczak-Gesamtschule) hatten die Mitglieder des Schulausschusses ebenfalls die Frage gestellt, ob das Anmeldeverhalten an diesen Schulen nicht beeinträchtigt würde und somit der Bestand der Schulen gefährdet sei.
Hier sieht die Bezirksregierung grundsätzlich nicht die Problematik, dass rücklaufende Anmeldungen durch die Neuerrichtung zu erwarten sind. Hinsichtlich der Realschulen geht die Bezirksregierung davon aus, dass Erziehungsberechtigte die unterschiedlichen Schulformen bewusst auswählen. Die räumliche Nähe zur bestehenden Janusz-Korczak-Gesamtschule ist für die Bezirksregierung ebenfalls kein Problem. Allerdings ist die aktuelle und prognostizierte Nachfrage für alle Gesamtschulen im Stadtgebiet in den Blick zu nehmen.