Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Satzung Betrieb der Freiwilligen Feuerwehren

Satzung über den Betrieb der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bottrop vom 21.06.2022

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 22 Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV NRW 2015 S. 886), und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. April 2005 (GV. NRW. S. 488) hat der Rat der Stadt Bottrop in seiner Sitzung am 21.06.2022 folgende Satzung über den Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bottrop beschlossen:

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz