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Kinderreisepass wird zum Ende des Jahres abgeschafft

Was Eltern jetzt wissen müssen

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Ausweisdokument. Dazu gibt es nur noch bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit, Kinderreisepässe zu beantragen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Wichtig zu wissen

Trotz Abschaffung des Kinderreisepasses bleiben bereits ausgestellte Dokumente gültig. Vorhandene und noch gültige Kinderreisepässe können bedenkenlos bis zum Ende des aufgedruckten Gültigkeitsdatums weiterverwendet werden, sofern das Kind anhand des Passfotos eindeutig identifiziert werden kann. Wenn Sie noch einen Kinderreisepass für Ihr Kind beantragen möchten, können Sie dazu bis zum 22.12.2023 einen Termin im Bürgerbüro Bottrop buchen. Der Kinderreisepass kann in der Regel direkt am gleichen Tag mitgenommen werden.

Ab dem 01.01.2024 wird für Kinder die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises mit elektronischen Sicherheitsmerkmalen und einer längeren Gültigkeitsdauer angeboten. Je nach Dokument und Auftragslage bei der Bundesdruckerei ist nach Antragstellung im Bürgerbüro mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen zu rechnen. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Reisedokumente zu prüfen und zeitnah einen Termin für eine Neuausstellung im Bürgerbüro zu vereinbaren.

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