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Bezirksregierung fasst Planfeststellungbeschluss zur A42

Unterlagen stehen online zur Verfügung

Die Bezirksregierung Münster hat den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 42 gefasst. Die Unterlagen werden in der Zeit vom 22. Juli bis zum 5. August 2024 zur Einsichtnahme online ausliegen.

Von dem Beschluss sind die Städte Bottrop und Essen und fernen auch Oberhausen unmittelbar betroffen, denn das Projekt umfasst nicht nur den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 42 von der Anschlussstelle Bottrop-Süd bis zu dem Autobahnkreuz Essen-Nord, sondern auch den Neubau der Rhein-Herne-Kanal-Brücke. Weiterhin gehören die notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie auch der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Bottrop, Essen und Oberhausen dazu.

Das Planfeststellungsverfahren wurde auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Dezember 2020 eingeleitet und seit Anfang 2021 durch die Autobahn GmbH des Bundes als Rechtsnachfolgerin fortgeführt. Der Erörterungstermin hat im August 2022 in Bottrop stattgefunden. Wegen der Vielfalt der betroffenen Belange hat die Autobahn GmbH im Laufe des Verfahrens aus Anlass von Einwendungen und Stellungnahmen sowie als Ergebnis der Erörterung mehrere Planänderungen vorgenommen. Die letzten Planänderungen bzw. -ergänzungen wurden im Mai und Juni 2024 von der Autobahn GmbH eingereicht.

Im Verfahren sind insgesamt sieben Einwendungen Privater erhoben worden. Zudem haben etwa 40 Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen eine Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen des umfangreichen Abwägungsprozesses sind alle eingegangenen Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und abgewogen worden, insbesondere in Bezug auf den Arten- und Naturschutz.

Der Planfeststellungbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden in der Zeit vom 22. Juli bis zum einschließlich 5. August 2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur Verfügung gestellt.