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Hilfen für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfen/Kostenübernahmen)

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

  • Eingliederungshilfe für geistig, körperlich und/oder seelisch behinderte Personen oder von einer solchen Behinderung Bedrohte, sofern es sich hierbei um eine dauernde oder wesentliche Behinderung handelt.
  • Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers Ausführungsgesetze zum SGB 9 für das Land NRW (AG-SGB IX NRW)
  • Antragsannahme für stationäre und teilstationäre Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (bei Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe)

Eingliederungshilfe

Wenn es keine vorrangingen Leistungsträger gibt, werden folgende Leistungen finanziert:

  • ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen zur Verhütung einer drohenden Behinderung
  • Milderung einer bestehenden Behinderung
  • die Eingliederung der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft
  • Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers