Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Antragstellung)
Beschreibung
Beschreibung
Seit 01.01.2017 fällt es in die Zuständigkeit der Stadt Bottrop, die Unterstützungsangebote im Alltag anzuerkennen.
Die AnFöVO regelt die „ Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45c Absatz 6 Satz 4 SBG XI. Diese Angebote dienen der Anregung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und entlasten die pflegenden Angehörigen.
Beispiele sind:
- Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Wocheneinkauf, Wäsche waschen)
- Freizeitgestaltung (Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge)
- Begleitung zu Arztterminen
- Unterstützung bei Behördengängen und Korrespondenzen
Sofern ein Pflegegrad vorliegt, bekommen die Pflegebedürftigen die Kosten von der Pflegekasse erstattet - einheitlich 125,- € plus max. 40 % des Sachleistungsanspruchs (zwischen 275 € und 798 €).