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Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Dienstleistung des Fachbereichs Tiefbau

Beschreibung

Beschreibung

Seit November 2013 gilt in NRW die neue gesetzliche Regelung zur Überprüfung privater Abwasserleitungen. Jeder Grundstückseigentümer ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen dafür verantwortlich, dass seine Anlagen regelmäßig überwacht werden und den Regeln der Technik entsprechen.

Wer eine vorgeschriebene Zustands- und Funktionsprüfung nicht durchführt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Entwässerungsexperten der Stadt Bottrop möchten Sie mit ihrem Wissen unterstützen und beraten. Wir beantworten gerne Ihre Fragen, geben Tipps und Informationen zur Grundstücksentwässerung.

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