Überlassung städtischer Festwiesen und -plätze
Dienstleistung des Fachbereichs Immobilienwirtschaft
Beschreibung
Beschreibung
Die Stadt Bottrop verfügt über insgesamt 8 Festplätze im Stadtgebiet, die gegen Entrichtung einer Gebühr angemietet werden können:
Festplatz |
Wasser- |
Strom-
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Besonderheit |
An der Kommende
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Devensstraße |
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Schlagen von Ankern
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Wilhelm-Tenhagen-Platz |
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Schlagen von Ankern
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Kalter Eigen am |
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Kein Circus
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Bogenstraße |
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Für Großcircusse geeignet
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Scharnhölzstraße/ |
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Für Circusse geeignet
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Josef-Terwellen-Platz |
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Kein Circus
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Grafenwald |
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Schlagen von Ankern |
Für den Festplatz An der Kommende wird die Wasserversorgung durch die in der Nähe befindliche Grundschule sichergestellt.
Bei den Festplätzen, die über keinen Stromanschluss verfügen, wird die Stromversorgung nach vorheriger Absprache durch den örtlichen Stromversorger sichergestellt.
Bei der Anmietung ist für jede Veranstaltung eine Kaution zu hinterlegen. Neben der Gebühr für die Anmietung wird nach Veranstaltungsende der Wasser- und Stromverbrauch den Nutzern gesondert in Rechnung gestellt.