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Baulast

Dienstleistung des Bauaufsichtsamtes

Beschreibung

Beschreibung

  • Eintragung von Baulasten
  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Löschung von Baulasten

Mit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Bebauung ausgeräumt werden, indem ein Grundstückseigentümer - Bauherr oder Nachbar - öffentlich-rechtliche Bindungen auf seinem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstückes eintragen lässt.

Der erforderliche Inhalt der Baulast wird durch das Bauaufsichtsamt vorgegeben.

Die Unterschriften aller Eigentümer und Erbbauberechtigten des zu belastenden Grundstücks sind vor der Bauaufsichtsbehörde zu leisten oder öffentlich zu beglaubigen.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können schriftlich, formlos angefordert werden.